Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Mieter, die Interessen des Vermieters und dessen Versicherungsgesellschaft zu schützen, indem er:
- Namen und Adressen der Beteiligten erfasst
- das Fahrzeug nicht ohne ausreichende Sicherung verlässt
- auch bei geringfügigem Schaden die nächste Vermietstation informiert und bei der Polizei einen schriftlichen Unfallbericht einreicht
- bei größerem Schaden oder Verletzungen die Polizei benachrichtigt, deren Ankunft und behördliche Feststellungen abwartet und sofort die nächste Vermietstation informiert
- bei Rückgabe des Fahrzeugs alle polizeilichen Unfallaussagen und Alkoholtestergebnisse übergibt
Unterlässt der Mieter die genannten Schritte, haftet er gegenüber dem Vermieter für alle daraus entstehenden Verluste und Folgen. Änderungen der Bedingungen dieses Mietvertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich von beiden Parteien bestätigt werden.